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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung/Maklervertrag
Anforderungen unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung und gleichzeitig Anerkennung unserer Provisionssätze.

Entstehen eines Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit.

Andere Vertragsabschlüsse und Folgegeschäfte
Vertragsabschlüsse aller Art, die durch die Kontaktherstellung der beiden Vertragspartner durch uns erfolgen, sind ebenfalls provisionspflichtig. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und/oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen, die auf den bestehenden Maklervertrag zurückzuführen sind.

Provisionssätze
Die in unseren Nachweisschreiben und Exposés aufgeführten Sätze sind mit dem Abschluss des Maklervertrages (siehe Punkt 1) oder mit dem Empfang des Nachweisschreibens oder Exposés  zwischen Ihnen und uns vereinbart und sind nach unserer erfolgreichen Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit vom Käufer oder Mieter/Pächter an Gerstein Immobilien zu zahlen. Unsere Provisionssätze entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.

Informationen in unseren Angeboten
Unsere Angebote liegen den uns erteilten Auskünften zugrunde, alle Angaben wurden uns vom Eigentümer oder seinen Bevollmächtigten genannt. Somit übernehmen wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Angebote werden nach besten Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge einer Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so steht uns Ihnen gegenüber ein Anspruch in Höhe der Provision zu, die in einem direkten Vertragsabschluss angehalten wäre.

Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen unter Beifügung eines Nachweises oder der Quelle Ihrer Kenntnis mitzuteilen. Andernfalls gelten unsere Angebote als ursächlich und anerkannt und bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt ist in jedem Fall eine Provision zu zahlen.

Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages, bezüglich des von uns benannten Objektes verdient und fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

Beratungsdiestleistung
Für unsere in Anspruch genommene Beratungsdienstleistung berechnen wir dem Kunden die folgenden Stundensätze:

  •        60,- EUR/Stunde in unseren Büroräumen,
  •        70,- EUR/Stunde beim Auswärtstermin
  •        jeweils zzgl. Mwst.


Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.