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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nachweisregelungen

1. Auftragserteilung/Maklervertrag
Anforderungen unserer Angebote bedeuten Auftragserteilung und gleichzeitig Anerkennung unserer Provisionssätze.

2. Entstehen eines Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit.

3. Andere Vertragsabschlüsse und Folgegeschäfte
Vertragsabschlüsse aller Art, die durch die Kontaktherstellung der beiden Vertragspartner durch uns erfolgen, sind ebenfalls provisionspflichtig. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und/oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag, weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen, die auf den bestehenden Maklervertrag zurückzuführen sind. Erfolgt statt im Exposé/Angebot, angebotener Miete/Pacht ein Kauf des Objektes, so ist eine Provision in Höhe von 3,57% bis 7,14% des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen MwSt. zu zahlen. Erfolgt statt im Exposé/Angebot, angebotenen Kaufs eine Miete/Pacht des Objektes, so ist eine Provision in Höhe von 3,57 bis 7,14 Monatsmieten inkl. MwSt. zu zahlen.

4. Provisionssätze
Die in unseren Angeboten, Nachweisschreiben, Exposés und NDAs aufgeführten Sätze sind mit dem Abschluss des Maklervertrages (siehe Punkt 1) oder mit dem Empfang des Angebots, Nachweisschreibens oder Exposés  zwischen Ihnen und uns vereinbart und sind nach unserer erfolgreichen Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit an Gerstein Immobilien zu zahlen. Unsere Provisionssätze entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.

5. Informationen in unseren Angeboten
Alle Angaben in unseren Angeboten beruhen auf Informationen des Verkäufers/Eigentümers//Vermieters/Verpächters oder seiner Bevollmächtigten. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt Gerstein Immobilien keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

6. Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge einer Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so steht uns Ihnen gegenüber ein Anspruch in Höhe der Provision zu, die in einem direkten Vertragsabschluss angehalten wäre.

7. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen unter Beifügung eines Nachweises oder der Quelle Ihrer Kenntnis mitzuteilen. Andernfalls gelten unsere Angebote als ursächlich und anerkannt und ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

8. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch ist bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug.

9. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

10. Stundenhonorar
Für alle unsere in Anspruch genommenen Leistungen, berechnen wir dem Kunden ein Stundenhonorar in Höhe von 130,00 EUR zzgl. 19% der gesetzlichen MwSt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, Deutschland.